Für Grenzgemeinden des Landkreises Regensburg:

Prüfort-Regelung

In Abstimmung mit dem Landratsamt Regensburg gilt folgende Vereinbarung zum Prüfungsort der praktischen Fahrprüfung: Führerscheinbewerber aus den Grenzgemeinden des Landkreises Regensburg – in unserem Fall Beratzhausen, Hemau und Laaber – dürfen ihre praktische Prüfung in Parsberg ablegen. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis, dass sie in Parsberg wohnen, arbeiten oder zur Schule gehen. 
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, müssen im Rahmen der Fahrausbildung mindestens 3 Doppelstunden im Gebiet der Stadt Regensburg geschult werden (1 Doppelstunde bei Klasse A und A1), um die Prüfung in Parsberg ablegen zu dürfen.

Du hast Fragen zu dieser Regelung? Kein Problem, komm gerne auf uns zu und wir besprechen alles ausführlich mit dir.