Mit Sicherheit zum

LKW-Führerschein

Es war schon immer dein Traum, einen LKW zu steuern? Bei uns kannst du deinen LKW-Führerschein der Klasse C1, C1E, C und CE erwerben. 

Wir begleiten dich auf deinem Weg und bereiten dich auf die Herausforderungen vor, die das Führen eines Lastkraftwagens mit sich bringen kann.  

 

Klasse C1

Mittlerer LKW

Was darf ich fahren?
  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Besonderheiten:

  • Befristung des Führerscheins auf 5 Jahre. Zum Verlängern müssen erneut ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
  • Wer Fahrzeuge der C-Klasse gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.
Voraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz Führerschein Klasse B erforderlich

Ausbildung

Pflichtstunden theoretische Ausbildung:

  • 6 Doppelstunden Grundunterricht
  • 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D Reduzierung auf 2 Doppelstunden)
  • Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Pflichtstunden Praktische Ausbildung:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrten
  • Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten
    Prüfungen
    • Theoretische und praktische Prüfung

    Klasse C1E

    Mittlerer Lastzug

    Was darf ich fahren?
    • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
    • Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
    • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
    • Eingeschlossene Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1

    Besonderheiten:

    • Befristung des Führerscheins auf 5 Jahre. Zum Verlängern müssen erneut ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
    • Wer Fahrzeuge der C-Klasse gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.
    Voraussetzungen
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Vorbesitz Führerschein Klasse C1 erforderlich
    Ausbildung

    Pflichtstunden theoretische Ausbildung:

    • keine

    Pflichtstunden Praktische Ausbildung:

    • 3 Überlandfahrten
    • 1 Autobahnfahrt
    • 1 Nachtfahrt
    • Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten
    Prüfung
    • Es muss keine Theorieprüfung abgelegt werden, sondern lediglich eine praktische Prüfung

    Klasse C

    Schwerer LKW

    Was darf ich fahren?
    • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
    • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
    • Eingeschlossene Klasse: C1 (Mittlerer LKW)

    Besonderheiten:

    • Befristung des Führerscheins auf 5 Jahre. Zum Verlängern müssen erneut ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
    • Wer Fahrzeuge der C-Klasse gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.
    Voraussetzungen
    • Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre bei Grundqualifikation §3 BKrFQG oder Berufsausbildung)
    • Vorbesitz Führerschein Klasse B erforderlich

    Ausbildung

    Pflichtstunden theoretische Ausbildung:

    • 6 Doppelstunden Grundunterricht
    • 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1/D1 reduziert sich der Grundunterricht auf 4 und mit vorhandener Fahrerlaubnis der Klasse D sogar nur auf 2 Doppelstunden)
    • Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten

    Pflichtstunden praktische Ausbildung:

    • 5 Überlandfahrten (bei Vorbesitz der Klasse C1 Reduzierung auf 3 Fahrten)
    • 2 Autobahnfahrten (bei Vorbesitz der Klasse C1 Reduzierung auf 1 Fahrt)
    • 3 Nachtfahrten (bei Vorbesitz der Klasse C1 Reduzierung auf 1 Fahrt)
    • Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten

    Auch kombinierte Ausbildung C + CE möglich. Dadurch reduzieren sich die Pflichtstunden der praktischen Ausbildung bei Klasse C:

    • 3 Überlandfahrten 
    • 1 Autobahnfahrt
    • 0 Nachtfahrten
    • Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten

    Prüfungen
    • Theoretische und praktische Prüfung

    Klasse CE

    Lastzug

    Was darf ich fahren?
    • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

    • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T;
      D1E bei Besitz von Klasse D1;
      DE bei Besitz von Klasse D

    Besonderheiten:

      • Befristung des Führerscheins auf 5 Jahre. Zum Verlängern müssen erneut ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
      • Wer Fahrzeuge der C-Klasse gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.
    Voraussetzungen
    • Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 Jahre bei Grundqualifikation §3 BKrFQG oder Berufsausbildung)
    • Vorbesitz Führerschein Klasse C erforderlich

    Ausbildung

    Pflichtstunden theoretische Ausbildung:

    • 6 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich dieser um 6 Doppelstunden)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten

    Pflichtstunden praktische Ausbildung:

    • 5 Überlandfahrten
    • 2 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
    • Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten

    Auch kombinierte Ausbildung C + CE möglich. Dadurch reduzieren sich die Pflichtstunden der praktischen Ausbildung bei Klasse C.

    Prüfung

    Theoretische und praktische Prüfung