Mit Sicherheit zum

Traktor-Führerschein

Das Feld ruft? Bei uns kannst du deinen Traktor-Führerschein der Klasse L und T erwerben. 

Für dich als Land- oder Forstwirt:in ist es wichtig, deinen Traktor perfekt zu beherrschen. Wir helfen dir, dich auf den Umgang mit Zug- und Arbeitsmaschinen vorzubereiten.    

 

Klasse L

Kleiner Traktor

Was darf ich fahren?
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Voraussetzungen
  • Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung

Pflichtstunden theoretische Ausbildung:

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Pflichtstunden Praktische Ausbildung:

  • keine
Prüfungen
  • Nur theoretische Prüfung. Eine praktische Prüfung ist nicht vorgeschrieben.

Klasse T

Großer Traktor

Was darf ich fahren?
  • Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
  • Eingeschlossene Klassen: L („kleiner“ Traktor) und AM (Roller)
  • Geltungsbereich: innerhalb Deutschland

Bedingung:
Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Besonderheit:
Die Klasse T ist eine nationale Klasse und gilt nicht ohne Weiteres in benachbarten EU-Ländern.

Voraussetzungen

Mindestalter:

  • 16 Jahre für bbH 40 km/h
  • 18 Jahre für bbH 60 km/h
Ausbildung

Pflichtstunden theoretische Ausbildung:

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich dieser um 6 Doppelstunden)
  • 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Pflichtstunden Praktische Ausbildung:

  • keine
Prüfung
  • Theoretische und praktische Prüfung