Mit Sicherheit zum
Motorrad-Führerschein
Born to be wild? Bei uns kannst du deinen Motorrad-Führerschein der Klasse A, A2, A1, AM sowie den Mofa-Führerschein.
Deine Ausbildung beginnt in einem verkehrsarmen Bereich, wo du dein Bike Schritt für Schritt beherrschen lernst. Sobald du dich sicher fühlst, geht’s richtig los und wir begleiten dich mit dem Auto oder ebenfalls per Motorrad. Dank modernster Funktechnik bleiben wir jederzeit in Kontakt.
Klasse A
Schwere Krafträder
Was darf ich fahren?
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW u. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h, Leistung mehr als 15 kW
- Eingeschlossene Klassen: A2 (Mittelschwere Krafträder), A1 (Leichtkrafträder) und AM (Roller)
Voraussetzungen
Mindestalter:
- 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
- 21 Jahre für dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für Krafträder beim einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Führerschein-Vorbesitz erforderlich:
- bis 24 Jahre: Ja
- Ab 24 Jahre: Nein
Ausbildung
Pflichtstunden theoretische Ausbildung:
- 12 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich dieser um 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten
Pflichtstunden praktische Ausbildung:
- 5 Überlandfahrten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert auf 3 Fahrten)*
- 4 Autobahnfahrten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert auf 2 Fahrten)*
- 3 Nachtfahrten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert auf 1 Fahrt)*
- Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten
*Diese Reduzierung ist bei einem Aufstieg von A2 auf A nur möglich, wenn dieser mit weniger als 2 Jahren Vorbesitz erfolgt.
Bei zweijahrigem Vorbesitz der Klasse A2 kann auf die Klasse A aufgestiegen werden, dann ist keine Theorieausbildung und sowie Sonderfahrten vorgeschrieben.
Prüfungen
- Theoretische und praktische Prüfung
- Bei zweijahrigem Vorbesitz der Klasse A2 kann auf die Klasse A ohne Theorie-Prüfung aufgestiegen werden
Klasse A2
Mittelschweres Kraftrad
Was darf ich fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
- Die FE Klasse A2 wird nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt
- Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, kann durch eine verkürzte praktische Prüfung die Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) erwerben
- Eingeschlossene Klasse: A1 (Leichtkraftrad) und AM (Roller)
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung
Pflichtstunden theoretische Ausbildung:
- 12 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich dieser um 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten
Pflichtstunden praktische Ausbildung:
- 5 Überlandfahrten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert auf 3 Fahrten)*
- 4 Autobahnfahrten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert auf 2 Fahrten)*
- 3 Nachtfahrten (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert auf 1 Fahrt)*
- Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten
*Diese Reduzierung ist bei einem Aufstieg von A1 auf A2 nur möglich, wenn dieser mit weniger als 2 Jahren Vorbesitz erfolgt.
Bei zweijahrigem Vorbesitz der Klasse A1 kann auf die Klasse A2 aufgestiegen werden, dann ist keine Theorieausbildung sowie Sonderfahrten vorgeschrieben.
Prüfung
- Theoretische und Praktische Prüfung
- Bei zweijahrigem Vorbesitz der Klasse A1 kann auf die Klasse A2 ohne Theorie-Prüfung aufgestiegen werden
Klasse A1
Leichtkraftrad
Was darf ich fahren?
- Krafträder der Klasse A1 (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW (Verhältnis Leistung/Leergewicht 0,1 KW/kg).
- Dreirädige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH von mehr als 45 km/h, Leistung max. 15 KW
-
Die frühere Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist nicht mehr gültig!
- Eingeschlossene Klasse: AM (Roller)
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung
Pflichtstunden theoretische Ausbildung:
- 12 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich dieser um 6 Doppelstunden
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten
Pflichtstunden Praktische Ausbildung:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten
Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung
Klasse AM
Roller, Mokick, Moped
Was darf ich fahren?
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Roller), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindkeit von maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei-/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 KW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 KW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre
- Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist diese Klasse AM nur in Deutschland gültig
Ausbildung
Pflichtstunden theoretische Ausbildung:
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
- Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten
Pflichtstunden praktische Ausbildung:
- Keine Sonderfahrten
- Lediglich die Grundausbildung ist vorgeschrieben. Diese beinhaltet unter Anderem die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällt, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt.
Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung
Klasse Mofa
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor
Was darf ich fahren?
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre
- Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.
Ausbildung
Pflichtstunden theoretische Ausbildung:
- 6 Doppelstunden
- Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten
Pflichtstunden praktische Ausbildung:
- 1 Doppelstunde in Einzel- oder 2 Doppelstunden in Gruppenunterricht
- Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten
Prüfung
Lediglich eine theoretische Prüfung muss abgelegt werden.
