Werde Fahrlehrer:in an unserer

Ausbildungsfahrschule

Wir sind dazu berechtigt Fahrlehreranwärter gemäß §35 Fahrlehrergesetz (FahrlG) auszubilden. Nähere Informationen über deine Ausbildung bei uns erhältst du telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns, von dir zu hören.

Grundlegendes:

Um Fahrlehrer:in zu werden, benötigt man eine Fahrlehrerlaubnis.

Voraussetzungen um Fahrlehrer:in der Klasse BE zu werden:

  • Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z. B. Fachhochschulreife, Abitur, Unteroffiziersprüfung)
  • Fahrerlaubnisklassen BE
  • geistige, körperliche und charakterliche Eignung
  • ausreichende Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B
  • 7-monatiger Vollzeitlehrgang an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte inklusive Einführungspraktikum und Praktikum im 5. Monat (in einer Ausbildungsfahrschule)
  • 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive zwei pädagogischen Tagen und einer Pädagogikwoche an der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
  • fahrpraktische Prüfung
  • theoretische und praktische Lehrprobe