Mit Sicherheit zum

Auto-Führerschein

Die Freiheit wartet auf dich! Bei uns kannst du deinen Führerschein der Klasse BF17, B, B197, B196 sowie B96 und BE für Anhänger erwerben.

Falls du Fahranfänger:in bist, findet deine erste Fahrstunde in einem verkehrsarmen Bereich statt. Erst wenn du dich bereit fühlst, geht es richtig los. Schritt für Schritt begleiten wir dich auf deinem Weg zum sicheren Autofahren.

Begleitetes Fahren

BF17 (Auto Fahren ab 17 Jahren)

Mit 17 zum Führerschein: Die wichtigsten Infos

Ab 16 ½ darfst du die Ausbildung für die Klasse B oder BE bei uns in der Fahrschule beginnen. Frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du dann die Theorieprüfung und frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag die praktische Fahrprüfung ablegen. Wenn du beide bestanden hast, erhältst du – sobald du 17 bist – eine Prüfbescheinigung, die dir das Fahren in Begleitung erlaubt. Mit 18 Jahren erhältst du dann den EU-Scheckkartenführerschein.
Deine begleitenden Personen müssen auch ein paar Voraussetzungen mitbringen (z.B. mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre den Führerschein besitzen…) und müssen vorab eingetragen werden.

Alle ausführlichen Infos zum begleiteten Fahren findest du hier im INFO-FLYER.

Die notwendigen Formulare findest du in unserem Download-Bereich.

Klasse B

PKW und leichter LKW

Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge (außer der Klassen A1, A2 und A) mit Schalt- und Automatikgetriebe

  • mit zulässiger Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

Auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • Eingeschlossene Klassen: L (Traktor) und AM (Roller)
Voraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei „Begleitetem Fahren“)
  • Beginn der Ausbildung: maximal 1/2 Jahr vor Erreichen des Mindestalters
Ausbildung

Pflichtstunden theoretische Ausbildung:

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundunterricht um 6 Doppelstunden)
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Pflichtstunden praktische Ausbildung:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten
    Prüfungen
    • Theoretische Prüfung: Frühestens 3 Monate vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag
    • Praktische Prüfung: Frühestens 1 Monat vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag
    • Der Führerschein wird erst am Geburtstag ausgehändigt

    Klasse B197

    Automatik + Schaltung

    Was darf ich fahren?

    Kraftfahrzeuge (außer der Klassen A1, A2 und A) mit Schalt- und Automatikgetriebe

    • mit zulässiger Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

    Auch mit Anhänger

    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg oder
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
    • Eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Roller)
    Voraussetzungen
    • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei „Begleitetem Fahren“)
    • Beginn der Ausbildung: maximal 1/2 Jahr vor Erreichen des Mindestalters
    • Prüfungen: Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate, praktische Prüfung 1 Monat vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag (Führerschein wird erst am Geburtstag ausgehändigt)
    Ausbildung

    Pflichtstunden theoretische Ausbildung:

    • 12 Doppelstunden Grundunterricht (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundunterricht um 6 Doppelstunden)
    • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
    • Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten

    Pflichtstunden praktische Ausbildung:

    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Nachtfahrten
    • Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten

    Die Führerscheinausbildung findet zum Teil in einem Automatik- und zum Teil mit einem Schaltauto statt. Mindestens 10 Fahrstunden und eine Testfahrt (Dauer 15 Minuten) müssen auf einem PKW mit Schaltgetriebe absolviert werden. Damit entfällt die Beschränkung auf ein Automatik-Kraftfahrzeug. Diese Neuregelgung gilt auch für Fahrerlaubnisinhaber/innen der Klasse B mit Schlüsselzahl „78“. Auch hier ist eine Aufhebung der Automatik-Beschränkung durch eine Ausbildung im Rahmen von B 197 möglich.

      Prüfungen
      • Theoretische Prüfung: Frühestens 3 Monate vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag
      • Praktische Prüfung: Frühestens 1 Monat vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag. Die Prüfung findet in einem Automatikauto statt
      • Der Führerschein wird erst am Geburtstag ausgehändigt

      Klasse B196

      Leichtkraftrad

      Was darf ich fahren?

      Krafträder (auch mit Beiwagen)

      • mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3
      • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
      • bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
      Voraussetzungen
      • Mindestalter: 25 Jahre
      • Vorbesitz Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre

      • Geltungsbereich nur innerhalb Deutschland

      • Ein stufenweiser Aufstieg zur Klasse A2 mit reduziertem Ausbildungsumfang ist nicht möglich

      Ausbildung

      Pflichtstunden theoretische Ausbildung:

      • 4  Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht der Klasse A1
      • Eine Doppelstunde entspricht 90 Minuten

      Pflichtstunden praktische Ausbildung:

      • Mindestens 5 Doppelstunden
      • Eine einfache Fahrstunde entspricht 45 Minuten

      Anschließend wird eine Teilnahmebescheinigung von uns ausgestellt. Die erfolgreiche Teilnahme dürfen wir erst dann bescheinigen, wenn der Fahrschüler sicher, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Umgang mit dem Kraftfahrzeug ist.

      Mit dieser Bescheinigung muss bei der Behörde ein neuer Führerschein mit der Erweiterung B196 beantragt werden.

        Prüfungen

        Es muss keine Prüfung abgelegt werden. Die Teilnahmebescheinigung der Fahrschule genügt zur Beantragung des neuen Führerscheins.

        Klasse B96

        Kleiner Anhänger

        Was darf ich fahren?
        • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750kg bestehen
        • Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 4.250 kg nicht übersteigen
        Voraussetzungen
        • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei „Begleitetem Fahren“)
        • Vorbesitz Führerschein Klasse B
        Ausbildung

        Vorgeschrieben ist eine mindestens 7-stündige Schulung in der Fahrschule. Diese besteht aus:

        • Mind. 2,5 Std. (à 60 Min.) Theorieunterricht 
        • Mind. 3,5 Std. (à 60 Min.) praktischen Fahrübungen
        • Mind. 1 Std. (60 Min.) Fahren im öffentlichen Verkehr

        Anschließend wird eine Teilnahmebescheinigung von uns ausgestellt. Diese wird zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt.

        Prüfung

        Es muss keine Prüfung abgelegt werden. Die Teilnahmebescheinigung der Fahrschule genügt zur Eintragung bei der Behörde. 

        Klasse BE

        Großer Anhänger

        Was darf ich fahren?
        • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, zGM max 3.500 kg
        • Bei Lastkraftwagen mir durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen
        Voraussetzungen
        • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei „Begleitetem Fahren“)
        • Vorbesitz Führerschein Klasse B
        Ausbildung
        Pflichtstunden theoretische Ausbildung:
        • keine
        Pflichtstunden praktische Ausbildung:
        • 3 Bundes- und Landstraßenfahrten
        • 1 Autobahnfahrt
        • 1 Nachtfahrt
        Prüfung

        Es wird eine praktische Prüfung durchgeführt. Eine Theorieprüfung ist nicht erforderlich.