Werde Fahrlehrer:in an unserer
Ausbildungsfahrschule
Wir sind dazu berechtigt Fahrlehreranwärter gemäß §35 Fahrlehrergesetz (FahrlG) auszubilden. Nähere Informationen über deine Ausbildung bei uns erhältst du telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns, von dir zu hören.
Grundlegendes:
Um Fahrlehrer:in zu werden, benötigt man eine Fahrlehrerlaubnis.
Voraussetzungen um Fahrlehrer:in der Klasse BE zu werden:
- Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z. B. Fachhochschulreife, Abitur, Unteroffiziersprüfung)
- Fahrerlaubnisklassen BE
- geistige, körperliche und charakterliche Eignung
- ausreichende Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B
- 7-monatiger Vollzeitlehrgang an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte inklusive Einführungspraktikum und Praktikum im 5. Monat (in einer Ausbildungsfahrschule)
- 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive zwei pädagogischen Tagen und einer Pädagogikwoche an der Fahrlehrerausbildungsstätte
- mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
- fahrpraktische Prüfung
- theoretische und praktische Lehrprobe
